
Weitere Rechtsformen
Die Rechtsform der Genossenschaft hat für Existenzgründer fast keine Bedeutung, nicht zuletzt aufgrund des hohen Gründungs- und Prüfungsaufwands. Auch Kapitalgesellschaften sind bisher nur selten anzutreffen. Die im gewerblichen Bereich weit verbreitete GmbH bietet durch die Haftungsbeschränkung den Vorteil, dass bei Insolvenz des Betriebs die Eigentümer nicht mit ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Allerdings wird bei Kreditaufnahme seitens der Banken in der Regel eine Haftungsübernahme durch die Gesellschafter gefordert, so dass die Haftungsbeschränkung nur für Versicherungsfälle u.ä. greift. Zudem ist die GmbH als Rechtsform per se gewerblich, so dass steuerliche und erbrechtliche Privilegien landwirtschaftlicher Unternehmen nicht genutzt werden können. Eine bisher seltene, v.a. im ökologischen Landbau genutzte Möglichkeit, einen Hof zu übergeben, stellt die Übertragung in einen gemeinnützigen Verein oder in eine gemeinnützige Stiftung dar. Diese beiden Formen werden im Kapitel "Gemeinnütziger Träger" detailliert erläutert.


