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Für den Einstieg in die praktische Landwirtschaft können eine Vielzahl von Wegen beschritten werden, dazu zählen:

- die Pacht von Gesamtbetrieben
- die Übertragung durch Übergabe- oder Kaufvertrag von gesamten Betrieben
- der Kauf von Resthöfen, Zupacht von Flächen und ggf. Erstellung von Wirtschaftsgebäuden
- die Erstellung neuer Wirtschaftsgebäude auf einer Parzelle im Eigentum und Pacht von Flächender
- Kauf der Hofstelle mit Gebäude mit Option auf Kauf der Restflächen
- die "Revitalisierung" von Höfen, die durch die Eltern aufgegeben wurden, durch die Erben
- der Kauf eines Betriebes durch einen gemeinnützigen Träger und Verpachtung an Existenzgründer
- die Übertragung eines Familienbetriebes an einen gemeinnützigen Träger und Verpachtung an Existenzgründer
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