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Häufig Pachtverträge zwischen Abgenden und außerfamiliären Hofnachfolgern in Form der eisernen Verpachtung geschlossen. Das bedeutet, dass der Pächter das Inventar des Betriebes zum Schätzwert übernimmt und sich verpflichtet, dieses bei Beendigung der Pacht wieder mit dem Schätzwert an den Verpächter zurückzugeben.

Bei der schlichten Verpachtung vermindert sich demgegenüber der Wert des Verpächter-Inventars im Laufe der Pachtzeit. Da dies zu Lasten des Verpächters geht, wird dieser als Wertausgleich eine höhere Pacht fordern müssen.

Der Pachtvertrag ist steuerrechtlich äußerst problematisch. Aufgrund der Komplexität sollte auf jedenfall ein Steuerberater hinzugezogen werden.

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