
05542 . 98 1603
Beispiel: Stiftung Weingutmuseum Hoflößnitz
Ein gelungenes Beispiel für die Etablierung einer Stiftung stellt das Weigutmuseum Hoflößnitz dar. Lesen Sie weiter
Beispiel: Stiftung Edith-Maryon
Einen besonderen Satz verfolgt die Schweizer Stiftung Edith-Maryon. So hat sie z.B. durch Ihre Tätigkeiten den Aufkauf von Land für neue landwirtschaftliche Betriebe ermöglicht. Lesen Sie weiter
Stiftung
Es gibt zwei Arten von Unternehmensstiftungen: Die Unternehmensträgerstiftung und die Unternehmensbeteiligungsstiftung. Erstere betreibt das Unternehmen unmittelbar selbst unter ihrer Rechtsform (nicht gemeinnützig). Letztere liegt vor, wenn die Stiftung (gemeinnützig oder Familienstiftung) an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt ist, die das Unternehmen betreibt. Für die Landwirtschaft ist – abweichend vom gewerblichen Mittelstand - vor allem das Modell der Stiftung als Eigentümerin der Immobilie mit Bewirtschaftung durch einen Pächter relevant. Die Ziele in Landwirtschaft und Mittelstand sind jedoch ähnlich. Angestrebt werden die Sicherung des Betriebes, der Schutz vor Zerschlagung, die Besetzung der Unternehmensführung nach Fähigkeiten statt ausschließlich nach familiärer Herkunft, und die Förderung gemeinnütziger Ziele aus den Unternehmenserträgen.
In Abgrenzung zum Verein eignet sie die Rechtsform der Stiftung v.a. für die Übertragung von Vorbesitzern, die ihren Intentionen eine gewisse Dauer geben und den Betrieb erhalten wollen. Dadurch dass keine wechselnden Mitglieder die Geschicke der Organisation lenken, ist sie in der Regel sicher handlungsfähig. Es ist üblich, dass die Gremien sich selbst ergänzen (Kooptionsprinzip), so dass Kontinuität gewährleistet ist. Schattenseite dieser Stärke kann der Mangel an Diskussion und "frischem Wind" sein. Die Rechtsform der Stiftung hat die Tendenz, dass Zwecke und Struktur - einmal festgelegt - kaum verändert werden können und so langsam erstarren.
Eine Stiftungsgründung ist in der Regel erst ab einem Kapital von 500.000 EUR sinnvoll.


