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Übersicht: Gemeinnützige Rechtsformen

 


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Rechtsformen für gemeinnützige Träger

Grundsätzlich kommen für gemeinnützige Projekte die Rechtsformen Verein, gGmbH und Stiftung in Frage. Der Verein ist bisher die am häufigsten genutzte Rechtsform, die Stiftung dagegen wird beim Steuerabzug bevorzugt. Die unmittelbar finanzierungsrelevanten Merkmale der verschiedenen Rechtsformen für gemeinnützige Initiativen sind in der nebenstehenden Übersicht kurz dargestellt.

 

Die Unterschiede der Rechtsformen werden in den jeweilgen Seiten anhand von Beispielen erläutert.

 

Verein

Eine gute und flexible Möglichkeit als Gemeinnütziger Träger bildet der Verein. Lesen Sie weiter

 

Stiftung

Die Stiftung ist vor allem wegen der steuerlichen Vorteile interessant als Gemeinnütziger Träger. Lesen Sie weiter

 

Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Eine eher seltene Möglichkeit zur Bildung gemeinnütziger Träger bietet die Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Lesen Sie weiter

 

 

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