
"Die" optimale Rechtsform gibt es nicht. Jeder Betrieb hat individuelle Bedingungen, für die es die passende Unternehmensform zu finden gilt. Häufig ist die Ausgestaltung in Verträgen und in der täglichen Praxis für das Gelingen entscheidender als die Alternative zwischen zwei Rechtsformen. Lesen Sie weiter
Der wesentliche Vorteil der GbR liegt darin, dass die Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrag erfolgt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig. Allerdings haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten – geschäftlichen und privaten – Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Kommanditgesellschaft bietet ebenfalls einige Vorteile für die Gestaltung der unternehmerischen Tätigkeit, bspw. bei der Einbindung weiterer Gesellschafter. Lesen Sie weiter
Die Kapitalbeschaffung steht auch häufig im Vordergrund bei der Wahl der Aktiengesellschaft als Rechtsform für den landwirtschaftlichen Betrieb. Lesen Sie weiter
Neben den vorgenannten Rechtsformen gibt es noch weitere Formen für die Etablierung und Gestaltung des Unternehmens. Diese haben in der Praxis für landwirtschaftliche Existenzgründer aber eine eher untergeordnete Bedeutung. Lesen Sie weiter
Eine Möglichkeit den eigenen Einstieg zu gestalten bietet die Pacht eines Hofes von einem gemeinnützigen Träger. Lesen Sie weiter
Literatur zu Rechtsformen in der Landwirtschaft:
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