
Rechtsform
An dieser Stelle werden die Überlegungen zur Rechtsform des Unternehmens dargestellt und für den Leser nachvollziehbar erklärt warum man sich für diese entschieden hat. Welche Rechtsform für die Unternehmung am günstigsten ist hängt von der geplanten zukünftigen Entwicklung des Unternehmens ab und muss individuell entschieden werden. Bei landwirtschaftlichen Neugründungen ist die Frage der Rechtsform jedoch meist zweitrangig. Sie wird im Wesentlichen von den Kosten, die diese mit sich bringt, und dem Image beim Kapitalgeber bestimmt. Vor der Gründung sollte man sich von einem Steuerberater oder einem auf Rechtsfragen der Landwirtschaft spezialisiertem Büro ausführlich informieren lassen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Personengesellschaften, Körperschaften und Mischformen. Einzelunternehmen und BGB-Gesellschaften gehören in der Landwirtschaft zu den häufigsten Rechtsformen. Für diese sind jedoch Beteiligungen die einzige "externe" Eigenkapitalquelle.
Unter den Personen- und Kapitalgesellschaften sind Kommanditgesellschaften (KG) und Aktiengesellschaften (AG) diejenigen, die sich bei der Gründung von landwirtschaftlichen Betrieben anbieten. Bei der KG werden Gesellschafter, in der Regel der/die verantwortliche/n Landwirt/e der/die haftet/n, und die Kommandisten, mit beschränkter Haftung unterschieden. Kommandisten können Kunden, Interessierte, Mitarbeiter oder andere sein. Allerdings müssen neben allen Gesellschaftern auch die unter Umständen häufiger wechselnden Kommandisten ins Handelsregister eingetragen werden. Bei der AG wird durch die Aktionäre dauerhaftes Unternehmerkapital bereitgestellt, welches eine nur geringe Verzinsung durch das Teilhaben am Unternehmensergebnis verlangt. Die Anteile der Aktionäre können dabei nicht gekündigt, sondern nur verkauft, übergeben oder vererbt werden. Auch gibt es gemeinnützige Träger in der biologisch dynamischen und ökologischen Landwirtschaft. Bei ihnen liegt meist das Eigentum an Grund und Boden sowie meist auch Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bei dem gemeinnützigen Träger und wird an die Bewirtschafter verpachtet. Bei gemeinnützigen Projekten ist Rechtsform Verein, die am häufigsten gewählte Variante. Darüber hinaus kommen die Stiftung und die gGmbH in Frage, die als Vorteil den Steuerabzug haben. Auch Mischformen sind interessante Rechtsformen für landwirtschaftliche Unternehmen. Bei diesen werden Vorteile der Personen und der Körperschaften vereinigt. Im Allgemeinen ist zu beachten, dass verschiedene Rechtsformen aus Sicht der Investoren unterschiedlich bewertet werden. Ein kurzer Überblick über verschiedene Rechtsformen befindet sich im Anhang dieser Ausarbeitung.


