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Planungsfehler und wichtige Hinweise

Die häufigsten Planungsfehler sind unrealistische Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsplanung sowie fehlende Liquiditätsplanung.

1.    Werden in der Finanzierungsplanung die Investitionen zu knapp kalkuliert und kein ausreichender Puffer für Unvorhergesehenes angesetzt, ist nach kurzer Zeit eine Nachfinanzierung erforderlich. Da dann potentielle Kreditsicherheiten meistens "vergeben" sind und die Liquidität bereits angespannt, startet der Betrieb mit erheblichem "Stottern".

2.    Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung zu planen ist – gerade angesichts von geringer Erfahrung, Witterungsabhängigkeit und Marktschwankungen – nicht einfach. Häufig wird nicht berücksichtigt, dass der Marktaufbau mehrere Jahre benötigt und Rückschläge in der Erzeugung hingenommen werden müssen. Diese können von schlechter Gesundheit übernommener Tierbestände bis zum Wegbrechen sicher geglaubter Absatzmärkte vielfältige Ursachen haben. Eine Wirtschaftlichkeitsplanung kann nicht das unvorhersehbare vorhersehbar machen, muss aber mit ihm "rechnen". Sinnvoll ist z.B. die Kalkulation von optimistischen (best case) und pessimistischen (worst case) Szenarien.

3.    In der landwirtschaftlichen Ausbildung wird intensiv mit dem Instrument der Deckungsbeitragsrechnung und daraus abgeleiteten Gewinnprognosen gearbeitet. Gerade für Existenzgründer ist aber wichtig, dass der Betrieb nicht nur wirtschaftlich, sondern auch liquide ist. Die Vorfinanzierung eines gesamten Wirtschaftsjahres inkl. des eigenen Lebensunterhaltes muss berücksichtigt werden. Um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, ist eine Liquiditätsplanung für mindestens ein, besser zwei oder drei Jahre erforderlich.

 

Wichtige Hinweise

Die Besicherung von Bankdarlehen ist ein außerordentlich komplexes Thema. Hier sei auf zwei Besonderheiten hingewiesen: Das AFP sieht vor, dass z.B. Existenzgründer oder Pachtbetriebe, die über ein tragfähiges Konzept, aber nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, staatliche Ausfallbürgschaften erhalten können. Über die Vergabeverfahren informieren – oft nur auf ausdrückliche Nachfrage – die für AFP zuständigen Landwirtschaftskammern bzw. –ämter. Die GLS Bank finanziert seit Jahrzehnten, insbesondere im gemeinnützigen Bereich, mittelfristige Investitionen mit dem Sicherungsinstrument der Bürgengemeinschaft. Statt banküblicher Sicherheiten dienen hier viele Einzelbürgschaften über jeweils maximal 3.000 EUR als Kreditsicherheit.

"Technische" Regeln für die Kapitalstruktur gelten für Unternehmen in allen Entwicklungsphasen. Was für laufende Betriebe gilt, gilt erst recht bei Existenzgründungen und Hofübergaben außerhalb der Familie. Eine ausreichende Stabilität der gesamten Finanzierung ist gerade in diesen Situationen, die von Unsicherheiten und dynamischen Entwicklungen geprägt sind, sinnvoll. Die Schulden eines Unternehmens haben einen direkten Einfluss auf dessen Krisenanfälligkeit. Die Gesamtverbindlichkeiten eines Betriebes sollen im Idealfall den Wert des Quoten-, Vieh-, Maschinen- und Umlaufvermögens nicht übersteigen. Dabei sind diese Vermögenswerte mit ihrem Markt, nicht mit ihren Buchwerten zu berücksichtigen. Bei einer solchen Finanzierung wird im Falle einer Betriebsaufgabe die problemlose Ablösung aller Schulden möglich sein. Immobilien müssten nicht zur Schuldentilgung in Notsituationen verkauft werden. Wenn diese "goldene Bilanzregel" nicht eingehalten werden kann, so sollte doch in jedem Fall das langfristige Kapital (Eigenkapital und langfristige Darlehen) den langfristig genutzten Anlagevermögenswerten (Gebäude, Maschinen etc.) entsprechen. Wenn diese Fristenkongruenz nicht gegeben ist, kann bereits die Kündigung eines Kontokorrentkredites oder eines Privatdarlehens dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig und damit existenziell bedroht ist.

 

 

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