
Landwirtschaftliche Rentenbank
Die zinsgünstigen Kredite (ca. 0,5 bis 1% unter dem Marktniveau) der landwirtschaftlichen Rentenbank stehen Existenzgründern im gleichen Maße zur Verfügung wie bestehenden Betrieben. Junglandwirte bis 40 Jahre erhalten einen um weitere 0,2% niedrigeren Zinssatz. Allerdings müssen die Darlehen über eine Hausbank beantragt werden, die nicht nur die Abwicklung übernimmt, sondern auch das Ausfallrisiko trägt. Insofern entlasten Kredite der landwirtschaftlichen Rentenbank Hofgründungen beim Kapitaldienst, müssen aber werthaltig besichert werden. Bis zu einer Laufzeit von 10 Jahren müssen sie "banküblich" besichert werden. Hierfür kommen neben Grundpfandrechten auch Sicherungsübereignung, Abtretung von Forderungen etc. in Frage. Wenn die Laufzeit 10 Jahre übersteigt, ist eine grundbuchliche Sicherung verbindlich vorgeschrieben. Die Grundschuld darf 51% des ermittelten Verkehrswertes nicht überschreiten.


