
05542 . 98 1603
Beispiel: Dottenfelder Hof KG
Ein Beispiel für die Gestaltung des Betriebes mit einer KG ist der Dottenfelder Hof.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die KG unterscheidet zwischen haftenden Gesellschaftern (Komplementären) und Kommanditisten, deren Haftung auf die Einlage begrenzt ist. Haftende Gesellschafter sind in der Regel der oder die verantwortlichen Landwirte, unabhängig davon, ob sie Einzelunternehmer, Eheleute, mehrere Verwandte oder die Mitglieder einer Betriebsgemeinschaft sind. Als Kommanditisten kommen einzelne vermögende Gesellschafter, aber vor allem Kunden, Mitarbeiter oder andere Interessierte in Frage.
Die KG bietet gute Möglichkeiten, durch die breitere Streuung des Kapitals und die grundsätzliche Fortsetzung der Gesellschaft auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters einen eventuellen Wechsel in der Betriebsgemeinschaft gut zu verkraften, ist aber auch für Einzelunternehmer geeignet. Aufwendig wird die Rechtsform KG durch die Tatsache, dass alle Gesellschafter im Handelsregister eingetragen werden müssen, auch die eventuell häufiger wechselnden Kommanditisten.


