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Inhalt des Hofübergabevertrages

Der Hofübergabevertrag kann zwischen Fremden weitgehend wie innerhalb der Familie vereinbart werden. Zur Gestaltung von Hofübergabeverträgen liegt umfangreiche Literatur vor. Daher soll an dieser Stelle nur zusammengefasst werden, welche Bereiche durch einen Hofübergabevertrag geregelt werden:

  • Beteiligte (Übergebende, Übernehmende, Erben)
  • Gegenstand und Zeitpunkt der Übergabe (Vermögensbestandteile)
  • Übernahme von Verbindlichkeiten sowie Belastungen im Grundbuch
  • Versorgungsleistung (Barrente, Wohnrecht, Wohnnebenkosten, Nutzung von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen etc.) und deren Absicherung im Grundbuch
  • Abfindung der Erben, ggf. Pflichtteilsverzicht
  • Erbfolge für sonstiges Vermögen
  • ggf. Rückübertragungsklausel für den Todesfall
  • ggf. Spekulationsklausel

Es sind alle Fragen zu beantworten, die auch die Übergabe in der Familie begleiten: Sollen die Altenteiler am Hof wohnen oder außerhalb? Wie hoch muss und kann die Rentenzahlung sein angesichts der unvollständigen landwirtschaftlichen Alterssicherung einerseits und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Hofes andererseits? Muss die Rente durch eine Grundschuld abgesichert werden? Was bedeutet das für künftige Darlehensfinanzierung?

 

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