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Grundgerüst Gemeinnütziger Träger

 

Das Grundgerüst besteht aus vier Gestaltungselementen, die ganz unterschiedlich ausgeformt wurden und werden.

 

 

  1. Ein gemeinnütziger Träger (Verein, gGmbH, Stiftung) bekommt Grund- und Boden sowie Wirtschaftsgebäude als Eigentümer übertragen, z.T. erwirbt er auch das lebende und tote Inventar. Voraussetzung für dessen Anerkennung ist die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke.
  2. Die Bewirtschaftung erfolgt durch eine Familie, Hofgemeinschaft oder mehrere selbständige Pächter – rechtlich gesprochen Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaften oder Kommanditgesellschaft (KG).
  3. In einigen Fällen wird "um den Betrieb herum" noch eine Landwirtschaftsgemeinschaft (LWG) gegründet, die die Vorfinanzierung des laufenden Betriebes ermöglicht und/oder Kunden am eigentlichen Betrieb teilhaben lässt. Die Mitglieder der LWG werden stille Gesellschafter der GbR oder Kommanditisten der KG. Insbesondere während der Aufbaujahre haben LWGs einiger Höfe auch Verluste ausgeglichen. Die Führung der Kapitalkonten und die Erstellung der Steuererklärung der Mitunternehmer ist zudem sehr aufwendig.
  4. Zwischen Eigentümer und Pächter/n wird ein Pachtvertrag abgeschlossen, der eine ortsübliche Pacht vorsieht, aus der der Träger seinen Kapitaldienst sowie den Gebäudeunterhalt leistet. Wenn der Kapitaldienst gering ist, können hieraus auch gemeinnützige Zwecke finanziert werden.

 

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