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Gründungszuschuss

Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Förderfähig sind auch arbeitslos gewordene Nebenerwerbslandwirte, die ihre Landwirtschaft zum Haupterwerb ausbauen. Die Antragstellung erfolgt bei der Arbeitsagentur.

Förderung: Zuschuss für 9 Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Deckung der Lebenshaltung und zusätzlich 300 EUR / Monat zur sozialen Absicherung. Für weitere sechs Monate können 300 EUR / Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive hauptberufliche Aktivität nachgewiesen wird. Zur Gewährung der Förderung ist eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich.

 

 

 

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