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Grenzen gemeinnütziger Träger:

  • Die Organisationsform der gemeinnützigen Trägerschaft sollte nur gewählt werden, wenn die Initiative nachhaltig gemeinnützige Zwecke verfolgen will. Sonst gibt es Schwierigkeiten bei der Anerkennung/Bestätigung der Gemeinnützigkeit. Wer nur den Hof "übergebbar" machen möchte, sollte dies eher durch Hofübergabe außerhalb der Familie oder durch eine Verbreiterung der Kapitalbasis tun.
  • Dreh- und Angelpunkt der Hofentwicklung bleibt auch bei gemeinnützigen Trägern die Betriebsleiterfamilie oder Betriebsgemeinschaft. Sie muss neben den landwirtschaftlichen Aufgaben dafür sorgen, dass die Kommunikation mit dem Umfeld und gemeinnützigen Träger funktioniert und am besten im Träger aktiv mitwirken.
  • Der Aufbau und die vitale Entwicklung gemeinnütziger Träger hängen wesentlich von einem dem Betrieb zugewandten Umfeld ab. In aller Regel ist dies nur durch eine attraktive Direktvermarktung zu erreichen. Die Bindung der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung an einen Hof ist abhängig von einem positiven Bezug zu den auf diesem Hof erzeugten Lebensmitteln. Für marktferne sowie auf den mehrstufigen Handel ausgerichtete Betriebe sind andere Konzepte erforderlich.
  • Ein großes Hindernis bei der Entwicklung gemeinnütziger Betriebe ist die Tatsache, dass diese bisher keine Agrarinvestitionsförderung nach AFP erhalten können.
  • Da die Pächter gemeinnütziger Betriebe kein Eigentum an Gebäuden sowie Grund und Boden erwerben, stehen diese auch nicht für eine Absicherung im Alter zur Verfügung. Es ist daher erforderlich, eine Altersvorsorge aufzubauen, die die landwirtschaftliche Alterssicherung ergänzt. Andernfalls droht nicht nur Altersarmut für die Pächter, sondern wird auch die Übergabe des Hofes an Nachfolgepächter belastet, indem der gemeinnützige Träger sich eventuell verpflichtet sieht, für den Vorpächter Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
  • Die gemeinnützigen Träger werden meist ehrenamtlich geführt. Es ist noch offen, wie dies über mehrere Generationen sichergestellt werden kann. Bisher stehen die meisten Initiativen noch in der Pionierphase, die Bewirtschafter sind oft sehr eng mit dem Hof verbunden und engagieren sich auch in den gemeinnützigen Trägern. Für die Zukunft müssen Arbeitsweisen entwickelt werden, die die Dauerhaftigkeit und Lebendigkeit der Vereine und Stiftungen sicherstellen. Eine Möglichkeit könnte die Kooperation mit potenten Partnern in der Region sein, z.B. Umwelt-, Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände, Schulen, pädagogische oder therapeutische Einrichtungen, die Interesse an der Zusammenarbeit mit einem konkreten Hof haben.
  • Wer einen gering verschuldeten Betrieb in gutem Zustand und mit guten Marktchancen in eine Stiftung überträgt, kann damit rechnen, dass aus einer Pacht tatsächlich gemeinnützige Projekte - am Hof oder unabhängig davon - gefördert werden. In allen anderen Fällen ist für die gemeinnützigen Aktivitäten eine ergänzende Finanzierung erforderlich.
  • Das Pachtverhältnis zwischen Bewirtschafter und Eigentümer entscheidet wesentlich über das Wohlergehen des Hofes. Voraussetzung für einen fairen Pachtvertrag ist eine tragfähige Finanzierung für beide Seiten. Wenn der Träger stark verschuldet ist und geringe Einnahmen hat, bringt faktisch der Pächter in Form der Pacht den Kaufpreis auf, während ihm selbst das Geld für notwendige Investitionen und eine eigenständige Alterssicherung fehlt.
  • Gemeinnützige Träger befreien die Pächter nicht vom ökonomischen Druck - auch sie müssen wirtschaftlich arbeiten. Finanziell betrachtet kann die gemeinnützige Trägerschaft bestenfalls eine Situation schaffen, die der Weitergabe gering verschuldeter Betriebe in der Familie entspricht.

 

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