Logo
Symbolbild für Rubrik

Suchbutton
Wir sind für Sie da:
05542 . 98 1603

Unterstützen Sie die Arbeit von hofgründer.de

Spenden-Button

Beispiel: Hof Steinrausch GbR

 

 

 

Ein Beispiel für eine GbR bietet der "Hof Steinrausch".

 

Erfahren Sie mehr über den Betrieb

Die GbR

Der Formulierung des Gesellschaftsvertrages sollte große Aufmerksamkeit gewidmet werden. Beginn und mögliche Auflösung der Gesellschaft, die Beschlussfassung, die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft nach außen, die Gewinnverteilung unter den Gesellschaftern, aber auch Ein- oder Austritt von Gesellschaftern sind zu regeln. Bei der Suche nach geeigneten vertraglichen Regelungen sollte man sich bewusst sein, dass diese insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn infolge von Konflikten innerhalb der Gesellschaft die Kommunikation erschwert oder gestört ist.

Sowohl Einzelunternehmen als auch GbR können auch in Form einer stillen Gesellschaft geführt werden, bei der nicht alle Gesellschafter in vollem Umfang haften. Bei der typisch stillen Gesellschaft haftet der Eigentümer voll, der stille Gesellschafter nur mit seiner Einlage. Stille Beteiligungen können unter Umständen für die Einbindung der Übergebenden in die Gesellschaft der Nachfolger geeignet sein.

 

 

Zurück

 




 
Ein Projekt der   Logo der Zukunftsstiftung Landwirtschaft
© 2010 by Zukunftsstiftung Landwirtschaft in der GLS Treuhand e.V.