Logo
Symbolbild für Rubrik

Suchbutton
Wir sind für Sie da:
05542 . 98 1603

Unterstützen Sie die Arbeit von hofgründer.de

Spenden-Button

Gemeinnützige Träger

Eine Möglichkeit, den Hof außerhalb der Familie weiterzugeben, ist die Bildung gemeinnütziger Träger. Spenden an gemeinnützige Körperschaften sind von der Schenkungssteuer befreit. So kann beispielsweise das Vermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes steuerfrei auf einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung übertragen werden. Einkommenssteuer wird allerdings fällig, wenn bei einer eventuellen Abtrennung von Vermögensteilen stille Reserven aufgedeckt werden. Betriebe, die von einer gemeinnützigen Initiative getragen werden, bieten potentiellen Existenzgründern eine Möglichkeit, ohne eigene Flächen sich in der Landwirtschaft eine Existenz aufzubauen.

 

Allgemeines und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Etablierung eines gemeinnützigen Träger bietet zahlreiche Chancen. Dabei gibt es vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten. Lesen Sie weiter

 

Rechtsformen für gemeinnützige Träger

Als geeigenete Rechtsformen gelten der Verein, die Stiftung und die gemeinnützige GmbH. Es muss zwischen verschiedenen Vor- und Nachteilen abgewogen werden. Lesen Sie weiter

 

Vertragsgestaltung

Insbesondere die Vertragsgestaltung ist von wichtiger Bedeutung, soll der gemeinnützige Träger nicht nur "rechtliche Hülle" sein, sondern mit Aktivitäten gefüllt werden. Lesen Sie weiter

 

Vorteile- und Grenzen gemeinnütziger Träger

Bei allen Vorzügen gemeinnütziger Träger gibt es auch Grenzen die beachtet werden sollten. Lesen Sie weiter

 

 

Zurück

 
Ein Projekt der   Logo der Zukunftsstiftung Landwirtschaft
© 2010 by Zukunftsstiftung Landwirtschaft in der GLS Treuhand e.V.