
Gemeinnützige Träger
Eine Möglichkeit, den Hof außerhalb der Familie weiterzugeben, ist die Bildung gemeinnütziger Träger. Spenden an gemeinnützige Körperschaften sind von der Schenkungssteuer befreit. So kann beispielsweise das Vermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes steuerfrei auf einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung übertragen werden. Einkommenssteuer wird allerdings fällig, wenn bei einer eventuellen Abtrennung von Vermögensteilen stille Reserven aufgedeckt werden. Betriebe, die von einer gemeinnützigen Initiative getragen werden, bieten potentiellen Existenzgründern eine Möglichkeit, ohne eigene Flächen sich in der Landwirtschaft eine Existenz aufzubauen.
Allgemeines und Gestaltungsmöglichkeiten
Die Etablierung eines gemeinnützigen Träger bietet zahlreiche Chancen. Dabei gibt es vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten. Lesen Sie weiter
Rechtsformen für gemeinnützige Träger
Als geeigenete Rechtsformen gelten der Verein, die Stiftung und die gemeinnützige GmbH. Es muss zwischen verschiedenen Vor- und Nachteilen abgewogen werden. Lesen Sie weiter
Vertragsgestaltung
Insbesondere die Vertragsgestaltung ist von wichtiger Bedeutung, soll der gemeinnützige Träger nicht nur "rechtliche Hülle" sein, sondern mit Aktivitäten gefüllt werden. Lesen Sie weiter
Vorteile- und Grenzen gemeinnütziger Träger
Bei allen Vorzügen gemeinnütziger Träger gibt es auch Grenzen die beachtet werden sollten. Lesen Sie weiter


