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Gemeinnützige Träger

Unter dem Begriff Gemeinnütziger Träger werden in der Regel folgende Rechtsträger zusammengefasst: 

  • Stiftung
  • Verein
  • gGmbH

Für landwirtschaftliche Existenzgründer besteht die Möglichkeit, eine landwirtschaftlichen Betrieb von einem gemeinnützigen Träger zu pachten. Die Wahl der Rechtsform für den landwirtschaftlichen Betrieb ist davon weitgehend unabhängig, dennoch bieten einige Rechtsformen hier entsprechende Vorteile.

 

Im Bereich Abgebende/Gemeinnützige Träger finden Sie dazu umfangreiche Informationen und praktische Beispiele, wie solch ein Konstrukt gestaltet werden kann und welche spezielle Herausforderungen damit verbunden sind.

 

 

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