
Der Existenzgründer ist 30 Jahre alt, sehr gut ausgebildet und verfügt über mehrjährige Erfahrung als Gesellschafter in einer Betriebsgemeinschaft (GbR). Seine Partnerin ist Lehrerin und will auch zukünftig außerhalb des Betriebs berufstätig sein. Der Vorbewirtschafter ist überraschend verstorben und hinterlässt keinen Betriebsnachfolger. Sein Erbe, ein naher Verwandter, verkauft daher den Betrieb und bemüht sich darum, dass das "Lebenswerk" des Vorbesitzers fortgeführt wird. Die Gründer übernehmen einen Milchviehbetrieb mit 65 Kühen und 80 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, davon 70 ha Pachtflächen, die überwiegend übernommen werden können. Das Eigenland des Verkäufers (10 ha) wird zunächst ebenfalls gepachtet und soll in einigen Jahren von einem zu gründenden gemeinnützigen Verein gekauft werden. Lediglich die Hofstelle mit 1,8 ha wird zum Zeitpunkt der Übernahme gekauft (siehe Tabelle 1). Die Gesamtinvestition beträgt 350.000 EUR. Der Wert des Anlagevermögens ohne Grund und Boden und ohne Wohnhaus liegt mit 203.000 EUR etwas niedriger als der durchschnittliche Kapitalbedarf pro Arbeitskraft.

Die Gesamtverbindlichkeiten belasten den Betrieb in den Anfangsjahren mit einem Kapitaldienst von jährlich 21.000 EUR. Erwartet wird ein Gesamtdeckungsbeitrag von 102.000 EUR. Bei kalkulierten Privatentnahmen von lediglich 7.000 EUR ist der Betriebsleiter auf das externe Einkommen der Ehefrau angewiesen. Langfristig ist der Betrieb nur tragfähig, wenn weitere Betriebszweige aufgebaut werden, die geringere Investitionen erfordern als die Milchviehhaltung.
Die Faustzahl, wonach ca. 30% des Gesamtfinanzierungsbedarfs als Eigenkapital (oder kapitaldienstfrei) erforderlich sind, wird in dem dargestellten Beispiel nicht erreicht. Nur aufgrund günstiger Privatdarlehen ist die Finanzierung darstellbar.