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Erbrecht

In der Bundesrepublik Deutschland gelten je nach Region unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die die Erbfolge betreffen.
Ziel des landwirtschaftlichen Sondererbrechts ist es, eine Zersplitterung und/oder Überschuldung des Unternehmens im Zuge des Erbganges zu verhindern und gleichzeitig leistungsfähige Strukturen zu erhalten.

 

Je nach Bundesland werden die Höfe nach dem Anerbenrecht oder dem bürgerlichen Gesetzbuch vererbt. Das Anerbenrecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt:

  • Die nordwestdeutsche Höfeordnung (HöfeO) gilt nur in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg, bei einem Wirtschaftswert ab 10.000 EUR und Eintragung in die Höferolle (Abweichung vom Wirtschaftswert mit entsprechender Erklärung möglich).  Lesen Sie weiter
  • Spezielle landesrechtliche Bestimmungen zum Anerbenrecht gibt es auch in Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und (bis 31. 12. 2000) in Teilen Baden-Württembergs, hier aufgehoben bis auf kleine Bezirke in Südbaden.  Lesen Sie weiter
  • In Bayern, Berlin, dem Saarland und in den neuen Bundesländern existieren dagegen keine spezialgesetzlichen Anerbenregelungen.  Lesen Sie weiter

Die jeweiligen Regelungen sind vor allem auch wichtig im Hinblick auf die Abfindung weichender Erben.

 

 

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