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Verpachtungsmöglichkeiten

 

 

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Die gleitende Hofübergabe

Grundsätzlich kann ein Betrieb auch pachtweise vergeben und auf diese Weise fortgeführt werden. Aus Sicht der Existenzgründer ist die Pacht von Höfen – insbesondere von privaten Verpächtern - nicht unproblematisch. In vielen Fällen werden keine langfristigen Pachtverträge abgeschlossen. Infolge fehlender langfristiger Perspektive bleiben dann notwendige Investitionen aus. Schwer einzuschätzen ist insbesondere das Verhalten der Erben des Verpächters. "Blühende" Pachtbetriebe mit privaten Verpächtern sind nach Einschätzung der Autoren v.a. aufgrund der häufig zu kurzen und unkalkulierbaren Pachtdauer, selten. Sinnvoll kann dagegen ein kurzes Pachtverhältnis für eine begrenzte (!) Übergangszeit sein, z.B. im Vorfeld einer Hofübergabe. Staatsdomänen, Kirchengüter etc. bieten auf Grund langfristiger Pachtverträge häufig bessere Perspektiven.

 

Eine ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche Betriebsentwicklung bietet eine langfristige Pachtdauer von mindestens 20 Jahren - als Richtschnur für die Abschreibung langfristiger Investitionen -, besser 30 bis 40 Jahren, d.h. bis die Pächter das Rentenalter erreichen. Diese Langfristigkeit bietet nicht nur Sicherheit für den Pächter, sondern ist häufig auch Voraussetzung für den Zugang zu Krediten.

Zudem ist eine praktikable und faire Vereinbarung für Gebäudeerhalt und Gebäudeinvestitionen zu treffen. Zu berücksichtigen ist, dass die Pächter kein Eigentum erwerben, aus dem sie wiederum im Alter ein Einkommen erzielen. Eine eigenständige Altervorsorge ist daher dringend erforderlich.

 

Aus Sicht der Verpächter ist festzustellen, dass die Mobilität des Faktors Boden nach wie vor gering ist. Auch nach Aufgabe der Landwirtschaft wird die Fläche in der Regel nicht verkauft, sondern verpachtet. Dabei ist es bisher in der Regel attraktiver, nur die Betriebsflächen, nicht jedoch den Betrieb als ganzen zu verpachten. Auf diese Weise ist der Pachtflächenanteil der Betriebe in den letzten Jahren zwar kontinuierlich gestiegen auf inzwischen 64%. Trotzdem sind nur 12% aller landwirtschaftlichen Betriebe reine Pachtbetriebe. Da auch innerhalb von Familien, z.B. als Schritt der Hofübergabe, Pachtverhältnisse bestehen, ist die Anzahl der tatsächlich reinen Pachtbetriebe noch niedriger.

Die Pacht dient – wie bei der Hofübergabe die Rentenzahlung – häufig der Ergänzung der Altersversorgung der Verpächter. Vor diesem Hintergrund spielt die Verlässlichkeit der Pachtzahlung eine bedeutende Rolle.

 

Wie aus den Darstellungen hervorgeht, ist die Hofübergabe außerhalb wie innerhalb der Familie ein vielschichtiger, oftmals auch langwieriger Prozess. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Wenn man mit der Hofübergabe so lange wartet, bis sie z.B. kurzfristig erfolgen muss, um Rentenzahlungen zu erhalten, ist es für eine Übergabe mit langfristiger Perspektive möglicherweise zu spät.

 

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