
Der Hofübergabevertrag
Der Hofübergabevertrag ist die gebräuchlichste Form des Eigentumswechsels in der Landwirtschaft. Diese Übergabe zu Lebzeichen ist häufig der testamentarischen Verfügung oder dem Erbvertrag vorzuziehen, da die Übergabe zu Lebzeiten besser an die individuellen Anforderungen aller Beteiligten angepasst werden kann. Viel weniger bekannt und bewusst ist, dass ein Hofübergabevertrag auch mit jungen Betriebnachfolgern außerhalb der Familie möglich ist. Natürlich müssen sich Bauern und Bäuerinnen einen "großen Ruck geben", die Hofübergabe außerhalb der Familie zu betreiben, wenn keine Kinder da sind oder diese den Hof nicht weiterführen möchten. Aber es stellt eine realistische Möglichkeit dar, das eigene Lebenswerk weitergeführt zu sehen.
Wie unterscheidet sich nun ein Hofübergabevertrag von einem Kaufvertrag? Bei beiden Vertragsarten wird meistens eine Rentenzahlung (oder eine dauernde Last) vereinbart, daher kann man auch von Rentenkauf sprechen. Beide Verträge müssen notariell abgeschlossen werden. Der Unterschied liegt im grundsätzlichen Ziel des Vertrages. Mit Kauf wird ein Austausch von Leistung (hier: verkaufter Hof) und Gegenleistung (hier: Kaufpreis) bezeichnet. Der Übergabevertrag beurkundet eine Hofübergabe gegen Versorgungsleistungen. Da diese in der Regel geringer sind als der Verkehrswert des Hofes, handelt es sich um eine sogenannte gemischte Schenkung. Ein wesentliches Merkmal des Hofübergabevertrages ist also, dass nicht der Verkehrswert im Mittelpunkt der Betrachtungen steht, sondern die Leistungsfähigkeit der übergebenden Generation einerseits und die Versorgungsansprüche der abgebenden Generation andererseits. Da aufgrund des hohen Kapitalbedarfes ein Kauf zum Verkehrswert für Existenzgründungen nur in Ausnahmefällen in Frage kommt, ist ein Hofübergabevertrag in der Regel passender.


