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Altersicherung

Die Alterssicherung in der Landwirtschaft ist im Rahmen landwirtschaftlicher Existenzgründungen und für die außerfamiliäre Hofübergabe ein wichtiges Thema.

  • Sie als abgebende Landwirte steigen in der Regel aus dem Erwerbsleben aus. Mit diesem Schritt wird die Finanzierung Ihres Ruhestandes konkret (die Planung sollte allerdings schon lange vorher eingesetzt haben).
  • Die Existenzgründer müssen in die Landwirtschaftliche Alterskasse eintreten, da Versicherungspflicht besteht.

Für Landwirte mit der Aussicht auf einen Altenteil auf dem Hof ist diese Form der Versicherung hilfreich und kann Altersarmut und finanzielle Abhängigkeiten innerhalb der Familie reduzieren. Durch den Strukturwandel gibt es inzwischen jedoch weit weniger Höfe als Rentenbezieher. Dadurch ist eine Versorgung, die ausschließlich auf den Zahlungen der Landwirtschaftlichen Alterskasse aufbaut, ist in der Regel nicht ausreichend.

 

Die Erträge aus Verkauf oder Verpachtung von Hofstelle, Land, Lieferrechten etc. müssen daher einerseits bei abgebenden Landwirten genügend für eine ausreichende Altersversorgung einbringen. Auf der anderen Seite muss dabei unbedingt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Hofes beachtet werden, damit auch für die außerfamiliären Nachfolger die Erwirtschaftung eines ausreichenden Einkommens möglich ist.

 

 

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