
In Deutschland werden rund 80 ökologisch wirtschaftende Betriebe von einem Verein oder einer Stiftung getragen. Die gemeinnützige Trägerschaft bietet einige Vorteile. Der Begriff "gemeinnützig" stammt aus dem Steuerrecht. Initiativen, die "die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos ... fördern", werden vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Zunächst ist Landwirtschaft nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts. Aber zahlreiche gemeinnützige Zwecke können konkret und innovativ mit und durch Landwirtschaft erreicht werden:
Die gemeinnützigen Zwecke können sowohl direkt durch die Aktivitäten des Trägers als auch indirekt durch Projektförderung aus den (Pacht-)Erträgen des Vereins oder der Stiftung verfolgt werden. Die Landwirtschaft selbst kann jedoch nicht durch den gemeinnützigen Träger betrieben werden – außer sie dient ganz überwiegend z.B. der Therapie oder Forschung. Lesen Sie weiter
Die Anerkennung einer Initiative als gemeinnützig erfolgt durch das Finanzamt ("Freistellungsbescheid"). Es hat verschiedene steuerliche Konsequenzen. Lesen Sie weiter
Der Grundgerüst gemein- nütziger Träger besteht aus vier Gestaltungselementen. Lesen Sie weiter