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Beispiel: Hof am Weiher AG

 

 

Ein Beispiel für die Rechtsform der Aktiengesellschaft bietet die "Hof am Weiher AG".

 

Erfahren Sie mehr über den Betrieb

Aktiengesellschaft (AG)

Um einen Hof "übergebbar" zu gestalten, ist Kapital erforderlich, das dem Hof langfristig zur Verfügung steht, nur geringe Verzinsung verlangt und nicht notwendigerweise dem Bewirtschafter gehört. So überraschend es sein mag: die Aktiengesellschaft kommt hierfür in Frage. Seit der Vereinfachung des Aktienrechts wird zwischen kleiner und großer Aktiengesellschaft unterschieden. Insbesondere die kleine Aktiengesellschaft scheint interessant für Existenzgründungen in der Landwirtschaft.

 

Aktionäre stellen der AG dauerhaft Unternehmenskapital zur Verfügung und partizipieren am Unternehmensergebnis. Die Anteile können nicht gekündigt, sondern nur weitergegeben, z.B. vererbt oder verkauft, werden. Sowohl die Zielsetzung der AG als auch die Gestaltung des Aktienhandels können durch die Gesellschaft selbst gestaltet werden, z.B. durch Ausschluss des Börsenhandels.


Die AG kann grundsätzlich auch als gemeinnützig anerkannt werden (der Berliner Zoo nutzt z.B. diese Rechtsform; die Dividende besteht im kostenlosen Besuch).

 

Zwei Entwicklungsfragen sind aus heutiger Sicht mit der Rechtsform der AG verbunden:

  • Die Aktien werden im Erbgang weitergegeben. Die Aktionäre können zwar nicht "Kasse machen", aber wenn sie nicht an der nachhaltigen Entwicklung des Hofes interessiert sind, wird das mittel- und langfristig dessen Entwicklung hemmen. Diese Frage betrifft allerdings auch Beteiligungen und Kommanditanteile, die ebenfalls vererbt werden.
  • Der Vorstand der AG ist nicht selbständig, sondern angestellt. Der derzeitige Vorstand z.B. des Hof am Weiher ist gleichzeitig Gründer des Hofes. Seine Motivation und Haltung als Selbständiger wird sich durch das Angestelltenverhältnis nicht kurzfristig ändern. In der nächsten Generation wird es erforderlich sein, fähige und motivierte Betriebsleiter zu finden und die Aufsichtsgremien so zu entwickeln, dass sie – wahrscheinlich ehrenamtlich – die Entwicklung des Hofes konstruktiv begleiten und - wo notwendig – vorantreiben können.

Neben den hohen Gründungskosten ist die Aktiengesellschaft durch hohe formale Anforderungen geprägt. Es besteht die Gefahr, durch Unkenntnis der komplexen Bestimmungen des Aktienrechts Formfehler zu begehen, die z.B. zu unwirksamen Beschlüssen führen. Eine Rechtsberatung, die diese Fehlerquelle sicher ausschließt, ist unter Umständen sehr teuer.

 

 

 

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