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Aktiengesellschaft (AG)

Um einen Hof "übergebbar" zu gestalten, ist Kapital erforderlich, das dem Hof langfristig zur Verfügung steht, nur geringe Verzinsung verlangt und nicht notwendigerweise dem Bewirtschafter gehört. So überraschend es sein mag: die Aktiengesellschaft kommt hierfür in Frage. Seit der Vereinfachung des Aktienrechts wird zwischen kleiner und großer Aktiengesellschaft unterschieden. Insbesondere die kleine Aktiengesellschaft scheint interessant für Existenzgründungen in der Landwirtschaft.

 

Aktionäre stellen der AG dauerhaft Unternehmenskapital zur Verfügung und partizipieren am Unternehmensergebnis. Die Anteile können nicht gekündigt, sondern nur weitergegeben, z.B. vererbt oder verkauft, werden. Sowohl die Zielsetzung der AG als auch die Gestaltung des Aktienhandels können durch die Gesellschaft selbst gestaltet werden, z.B. durch Ausschluss des Börsenhandels.


Die AG kann grundsätzlich auch als gemeinnützig anerkannt werden (der Berliner Zoo nutzt z.B. diese Rechtsform; die Dividende besteht im kostenlosen Besuch).

 

Zwei Entwicklungsfragen sind aus heutiger Sicht mit der Rechtsform der AG verbunden:

Neben den hohen Gründungskosten ist die Aktiengesellschaft durch hohe formale Anforderungen geprägt. Es besteht die Gefahr, durch Unkenntnis der komplexen Bestimmungen des Aktienrechts Formfehler zu begehen, die z.B. zu unwirksamen Beschlüssen führen. Eine Rechtsberatung, die diese Fehlerquelle sicher ausschließt, ist unter Umständen sehr teuer.

 

 

 

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Beispiel: Hof am Weiher AG

 

 

Ein Beispiel für die Rechtsform der Aktiengesellschaft bietet die "Hof am Weiher AG".

 

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